Deutschland - Alle deutschen Haushalte müssen die Rundfunkgebühr entrichten. Das gilt selbstverständlich auch für Wohngemeinschaften.
Nachrichten rund um den Rundfunkbeitrag gibt es zu Hauf: In Bayern muss ein Bauer für Kühe zahlen , eine Rentnerin aus Wismar hatte weder Fernseher noch Radio - sie zahlte nie und wird jetzt gepfändet, Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Mit dem neuen Meldedatenabgleich 2018 werden wieder einige "Schwarzseher" in die Röhre schauen:
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt berechnet. Zuvor war das Kriterium, ob man ein Radio oder einen Fernseher besaß - heute lassen sich Rundfunksendungen aber auch am Computer oder am Smartphone verfolgen. Die Umstellung führte zunächst zu deutlich mehr Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag. Viele, die zuvor nicht gezahlt hatten, wurden nun vom System erfasst.
2013 wurden dem Beitragsservice die Daten der Einwohnermeldeämter übermittelt. 2018 soll es erneut einen solchen Meldedatenabgleich geben.
"GEZ"-TRICKS IN WOHNGEMEINSCHAFTEN GELINGEN NUR NOCH BIS 2018
Besonders diejenigen, die in Wohngemeinschaften leben, werden dann zur Kasse gebeten. Entscheidend hierbei ist, wer ist der Hauptmieter und entrichtet demnach den Beitrag - denn dieser ist beim Beitragsservice angemeldet.
"Wer das übernimmt, muss für die regelmäßige Abbuchung geradestehen", erklärt es Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in der "Die Rheinpfalz".
Wenn der angemeldete Beitragszahler auszieht und sein Beitragskonto mit an die neue Adresse nimmt – bliebe ein Schlupfloch für die zurückgebliebenen Bewohner.
"Meldet sich keiner der verbliebenen Bewohner – ob bewusst oder versehentlich – beim Beitragsservice, würde dieser hiervon nichts erfahren. Hier kommt der sogenannte bundesweite Meldedatenabgleich ins Spiel", sagt eine Sprecherin des Beitragsservices in Köln.
Der Meldedatenabgleich soll den WG-Schwarzsehern das Leben schwer machen. 2018 werden dem Rundfunkservice bundesweit alle Einwohnermeldedaten übermittelt. Heißt: Alle deutschen Einwohnermeldeämter sind verpflichtet, ihren aktuellen Datenbestand zu melden.
Es gibt Ausnahmen: Es könnte sein, dass nicht alle WG-Bewohner zahlen müssen - sozial Schwächere, wie Bafög-Empfänger oder Arbeitslose oder Hartz4-Empfänger. Blinde, gehörlose oder schwerbehinderte Menschen erhalten eine Beitragsermäßigung.
Wer nun noch nicht als bei der als "GEZ" registriert gilt, wird vom Beitragsservice zur Kasse gebeten.
Was also tun? "Wir raten dazu, innerhalb der WG eine Vereinbarung zu treffen, damit auch die anderen WG-Bewohner monatlich ihren Anteil am Rundfunkbeitrag in die WG-Kasse einzahlen. Das hat für alle eine Signalwirkung, und der Beitragszahler bekommt schwarz auf weiß, dass seine Mitbewohner mit zahlungspflichtig sind", so ein "GEZ"-Experte aus Köln.
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