In der Alpenrepublik hat der oberste Gerichtshof entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Januar 2019 heiraten dürfen
Der österreichische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Wien gab am Dienstag, dem 5. Dezember 2017, die Aufhebung des Ehe-Verbots für gleichgeschlechtliche Paare bekannt.
Als Termin wurde der 1. Januar 2019 festgesetzt. Der Gerichtshof verwies in seiner Begründung auf das in der österreichischen Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot. Die eingetragene Partnerschaft soll dann auch verschiedengeschlechtlichen Paaren ermöglicht werden.
Das Urteil folgte einer Beschwerde von mehreren gleichgeschlechtlichen Paaren, die heiraten wollen. Dies wird ihnen mit Zustellung des Urteils ermöglicht.
Bislang unterschied man in Österreich zwischen der eingetragenen Partnerschaft, die auch schwulen und lesbischen Paaren offenstand, und der Ehe. Diese Unterscheidung könne nach Ansicht der obersten Richter keinen Bestand haben - sie diskriminiere gleichgeschlechtliche Paare und sei eine unzulässige Trennung in zwei verschiedene Rechtsinstitute.
Bisherige Regelungen sind ungenügend: Es gibt in Österreich ein “Eingetragene Partnerschaft Gesetz” (EPG), es wurde 2009 beschlossen. Seit 2010 ist es in Kraft, es sollte die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paare abbauen. Doch über diesen Schritt kamen die Österreicher nicht hinaus, auch wenn die Regelungen im EPG so weit an die Ehe angenähert wurden, dass inzwischen in der Praxis kaum mehr Unterschiede festzustellen sind.
Ein „bestimmtes traditionelles Verständnis“ jedoch verhinderte bislang die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare und diskriminierte sie somit, wie die Richter befanden. Daraus folgt das historische Urteil am 05.12.2017.
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