MUSS GEZ WEG? JETZT ENTSCHEIDET HÖCHSTES GERICHT ÜBER RUNDFUNK-BEITRAG
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt ab Mittwoch (10 Uhr) zwei Tage lang darüber, ob der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zulässig ist.
Die Richter prüfen dazu vier Beschwerden: Drei Privatpersonen sowie der Autovermieter Sixt wehren sich gegen den Beitrag, der seit 2013 in seiner jetzigen Form erhoben wird.
Er stellt aus ihrer Sicht eine Steuer dar, für die die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regeln, keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Außerdem verstoße er gegen den Gleichheitsgrundsatz, da er pro Wohnung und damit unabhängig von der Zahl der Bewohner erhoben werde. In Unternehmen wie Sixt bemisst sich der Beitrag unter anderem nach der Anzahl von Betriebsstätten. Das benachteilige Firmen mit vielen Filialen, moniert Sixt.
Die Kläger waren in den Vorinstanzen, zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht, gescheitert. Bis zu einem Urteil der Verfassungsrichter vergehen voraussichtlich einige Monate (Az.: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17).
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