NACH NSU-URTEIL: WAS ERWARTET BEATE ZSCHÄPE JETZT?
München - Am Mittwoch war Beate Zschäpe nach mehr als fünf Jahren Prozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Doch was bedeutet das für sie und wann kann sie wieder frei kommen?
Für Beate Zschäpe geht es jetzt von der Untersuchungshaft in eine JVA, dort wird sie ihre Strafe absitzen müssen.
Wann die verurteilte Rechtsterroristin freikommt, steht noch nicht fest. Frühestens nach 16 oder 17 Jahren Haft könne geprüft werden, ob eine vorzeitige Haftentlassung möglich sei, sagte der Sprecher des Oberlandesgerichts München, Florian Gliwitzky, am Mittwoch nach dem Urteil im NSU-Prozess.
Für die Prüfung müsse ein Gutachten eingeholt werden. Zudem müsse ein Gericht prüfen, ob Zschäpe dann noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das Gericht hatte Zschäpe als vollwertiges Mitglied der rechtsextremen Terrorgruppe NSU zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt.
Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Zschäpe sitzt bereits seit rund sechseinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Diese Zeit im Gefängnis werde mit der lebenslangen Freiheitsstrafe verrechnet, sagte Gliwitzky. Das heißt, in etwa zehn Jahren dürfte erstmals überprüft werden, wie lange die heute 43-Jährige dann noch im Gefängnis bleiben muss.
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