Rundfunkbeitrag vor Gericht: „Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung“
In Karlsruhe entscheiden die Richter, ob der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Der Protest gegen die Abgabe war noch nie größer.
Karlsruhe. Seit Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, den seit 2013 jeder Haushalt bezahlen muss, unabhängig davon, ob er ein Empfangsgerät besitzt. Geklagt haben der Autovermieter Sixt und drei Privatpersonen.
Zum Auftakt der zweitägigen Anhörung sagte der Vorsitzende des ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, der Beitrag werfe „Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf“. Problematisch sei eventuell, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag gezahlt werden müsse, für Dienst- und Mietwagen aber schon. So zählt die Flotte des Klägers Sixt knapp 50.000 Fahrzeuge, für die pro Wagen monatlich 5,83 Euro fällig werden.
Kläger: Rundfunkbeitrag ist eine Steuer
Laut Kirchhof könne auf eine Ungleichbehandlung auch hindeuten, dass bei einem pro Haushalt erhobenen Beitrag alle in der Wohnung lebenden Personen entlastet würden. Mit anderen Worten: Womöglich benachteiligt der Rundfunkbeitrag Singles. Auch wollte der Verfassungsrichter nicht ausschließen, dass es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt. Genau dies behaupten die Kläger.
„In dieser Abgabenform würde ihm ein Verdikt der Verfassungswidrigkeit drohen“, sagte Kirchhof. Das heißt, der Beitrag müsste in diesem Fall verboten werden. Denn die Bundesländer, die in Deutschland für die Rundfunkpolitik zuständig sind und den Beitrag beschlossen haben, dürfen keine bundesweit gültigen Steuern erheben.
Erfinder vergleicht Rundfunkbeitrag mit Kurtaxe
Die Frage ist jedoch, ob es sich bei dem Beitrag wirklich um eine Steuer handelt. Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof, der die Abgabe einst erdachte und ironischerweise ein Bruder von Ferdinand Kirchhof ist, vergleicht sie eher mit der Kurtaxe. Die müsse man auch dann zahlen, wenn man den Kurpark gar nicht betrete.
Trotz der kritischen Fragen des Vorsitzenden Richters gilt es als höchst unwahrscheinlich, dass das Gericht den Beitrag grundsätzlich infrage stellt. Zu eindeutig haben die Vorinstanzen die prinzipielle Rechtmäßigkeit der Abgabe betont. Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht sich stets hinter ARD, ZDF und Deutschlandradio stellte.
Gericht könnte Details des Rundfunkbeitrags kippen
Allerdings hat sich das Klima gewandelt. Nie war der Protest gegen die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen so groß wie jetzt. Wohl auch um zu zeigen, dass es diese Proteste ernst nimmt, hat das Gericht für die Anhörung gleich zwei Tage veranschlagt. Vermutlich ist dies auch der Grund für die kritischen Fragen Kirchhofs. Die Kläger hatten zuvor versucht, den Richter wegen der Verwandtschaft mit dem Erfinder des Rundfunkbeitrags abzulehnen.
Als möglich gilt, dass das Gericht Details des Rundfunkbeitrags kippt, etwa Abgaben für Mietwagen, den Berechnungsschlüssel für Betriebe oder den zusätzlichen Beitrag für Zweitwohnungen. Wann die Richter ihre Entscheidung fällen, steht noch nicht fest.
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